- Durchfahrtshöhe 3,60 m
- Durchfahrtsbreite 3,00 m bzw. 2,80 m mit Einweiser
Die Bestellung sollte möglichst 2 Tage vor Liefertermin erfolgen. Für kurzfristigere Bestellungen kann im Hinblick auf die Durchführbarkeit und Pünktlichkeit keine Garantie gegeben werden, auch wenn wir uns stets bemühen, alle Kundenanforderungen zu erfüllen.
Für die Aufstellung von Containern auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen ist eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt erforderlich, auch wenn der Container nur 24 Stunden aufgestellt wird. Diese Erlaubnis ist rechtzeitig vom Auftraggeber einzuholen.
Für die Verkehrssicherungspflicht ist der Auftraggeber verantwortlich. Barken, Leuchten oder Absperrband kann durch uns nicht zur Verfügung gestellt werden. Über die notwendigen Sicherungsmaßnahmen informieren Sie die oben genannten Stellen, sofern der Container auf öffentlichen Gehwegen, Straßen und Plätzen aufgestellt wird.
Für Beschädigungen aufgrund nicht ausreichender Tragfähigkeit an Hofflächen, Einfahrten, Privatstraßen etc., welche durch Befahren, Absetzen und Aufnehmen des Containers entstehen, übernehmen wir keine Haftung, da der Auftraggeber den Aufstellort bestimmt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Geschäftsbedingungen.